Die nachfolgende Erklärung wurde am 13. Mai 2013 veröffentlicht und ist im englischen Wortlaut auf der Internetseite von Greenpeace nachzulesen. Die indigenen Völker der Arktisanrainerstaaten warnen darin nachdrücklich vor den Gefahren einer industriellen Erschließung und der Ölförderung in der Arktis für die Umwelt und kündigen ihren Widerstand gegen die Gefährdung ihrer Lebensgrundlage an. Ihre Erklärung wurde inzwischen von mehr als 40 indigenen Organisationen und Personen unterzeichnet.

http://www.greenpeace.org/international/Global/international/publications/polar/2013/IndigenousSolidarityStatement.pdf

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2. Trawun (Treffen) des Europäischen Koordinierungsnetzwerkes für die Unterstützung der Mapuche (CEAM) – Brüssel, Belgien, 12. Mai 2013

Die europäischen Organisationen Comabe (Belgien), die Stiftung FOLIL (Niederlande), FEWLA (Belgien), GfbV (Deutschland, Koordinationsgruppe Köln/Bonn), La Ruka (München, Deutschland), Tierra y Libertadpara Arauco (Paris, Frankreich), UNPO (Belgien/Niederlande), die durch Öffentlichkeitsarbeit über die Situation der Mapuche aufklären, ihre Solidarität und Unterstützung mit dem indigenen Volk zeigen, haben sich vom 10. bis 12. Mai in Brüssel zu einem „Trawun“ (Treffen/Versammlung) zusammengefunden.

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Verfasst von: maxinehollur | 10. Mai 2013

Zehntausende israelische Beduinen von Zwangsumsiedlung bedroht


Die israelische Regierung hat am Montag (06.05.) einen Gesetzentwurf  zur Umsiedlung von etwa 40.000 Beduinen in staatlich geplante Siedlungen beschlossen. Der Entwurf, der nun im Parlament diskutiert und verabschiedet werden muss, stößt bei den arabischen Nomaden auf entschiedene Ablehnung.

Das halb-nomadische Beduinenvolk des Negev ist seit Jahren einer systematischen Vertreibung aus ihren Dörfern ausgesetzt, die nicht selten mit einer Zerstörung der dortigen Häuser und Moscheen einhergeht. Rund 80.000 der etwa 150.000 in Israel ansässigen Beduinen leben bereits in offiziellen israelischen Siedlungen, die restlichen 70.000 Halbnomaden wohnen in 46 Dörfern im südlichen Teil der Negev-Wüste. Diese Beduinendörfer werden seitens der israelischen Regierung nicht anerkannt und gelten als illegal. Die infrastrukturelle und medizinische Grundversorgung in den illegalen Siedlungen ist katastrophal: Fließendes Wasser und Elektrizität sind wenn überhaupt nur unzureichend vorhanden. Auch mangelt es an medizinischer Versorgung und adäquaten Bildungseinrichtungen.

Die Umsiedlung in staatlich anerkannte Siedlungen bedeutet für viele Beduinen jedoch einen Verlust ihrer Traditionen und Gesellschaftsstrukturen, da sie ihre Lebensweise als Halb-Nomaden aufgeben müssten. Bisher weigert sich der israelische Staat vehement, die Besitzansprüche der traditionellen Beduinengebiete anzuerkennen und beansprucht das Land für den Bau jüdischer Siedlungen und als militärische Sperrzone.

Die „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV) forderte bereits im Februar 2010 die Beendigung der Zerstörung der „illegalen“ Beduinendörfer samt ihrer Moscheen, Weideländer und Nutzpflanzen. Den halb-nomadischen Beduinen muss eine Fortführung ihrer traditionellen Lebensweise ohne Diskriminierung ermöglicht werden. Die arabische Minderheit der Beduinen muss weiterhin in den Prozess der freiwilligen Umsiedlung in staatlich anerkannte Dörfer einbezogen werden. Zudem ist die gesetzliche Anerkennung und Aufwertung der nicht legalen Wüstendörfer eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und Kindersterblichkeit unter der beduinischen Bevölkerung.

Die GfbV hat im Rahmen der Kampagne für den Schutz der Beduinen Israels bereits einen E-Mail Appell an den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu initiiert, um den Handlungsdruck der israelischen Regierung zu erhöhen. Die GfbV wird sich auch weiterhin engagiert für die Rechte und Belange der arabischen Beduinen in der israelischen Negev-Wüste einsetzen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter:

http://gfbv.de/inhaltsDok.php?id=1826&highlight=beduinen|israel

http://gfbv.de/emailprot.php?id=235&highlight=Israel|Beduinen


Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland beteiligt sich am Samstag, 11. Mai 2013, in Berlin und Nürnberg an einer weltweiten Kampagne, mit der sie die sofortige Freilassung der seit fünf Jahren inhaftierten sieben iranischen Bahá’í-Führungsmitglieder einfordert. Seit Mai 2008 sind die zwei Frauen und fünf Männer wegen ihrer Religion für 20 Jahre im Iran in Haft.

Am kommenden Samstag, dem 11. Mai 2013, machen Bahá’í auf dem Platz des 18. März vor dem Brandenburger Tor in Berlin auf das Schicksal ihrer Glaubensbrüder und -schwestern aufmerksam. Ab 17 Uhr werden in einem zweistündigen Programm mit Lesungen, Pantomime, Musik und Reden Informationen zu den Bahá’í im Iran gegeben. Daran beteiligt sich auch die Gesellschaft für bedrohte Völker.

Am gleichen Tag informiert auch die Bahá’í-Gemeinde in Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbüro der Stadt sowie mit der Gesellschaft für bedrohte Völker über die Lage der Bahá’í im Iran. Als Gastrednerin wird Maede Soltani auftreten. Sie ist die Tochter des Rechtsbeistandes der sieben Bahá’í, Abdolfattah Soltani, der als Preisträger des Internationalen Nürnberger Menschenrechsrechts-Preises 2009 selbst zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Caritas-Pirckheimer-Haus, Königstr. 64, in Nürnberg.

Die beiden Veranstaltungen sind Teil einer weltweiten Kampagne, die zwischen dem 5. und 15. Mai 2013 von der Internationalen Bahá’í-Gemeinde durchgeführt wird und bereits in London, Paris, Washington, Rio de Janeiro und Neu-Delhi zu öffentlichen Kundgebungen führte. Weitere Infos…

Die Bahá’í sind die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit in der Islamischen Republik Iran. Doch ihre Religion wird dort nicht anerkannt. Seit jeher bekämpft die schiitische Geistlichkeit gemeinsam mit der iranischen Regierung die Bahá’í als Ketzer und Apostaten. Da der Stifter der Bahá’í-Religion, Bahá’u’lláh (1817-1892), im heutigen Israel begraben liegt, gelten sie als „Zionisten“ und „Spione Israels“. Ihre friedliche und weltoffene Religion, die sie dazu ermutigt, einen Beitrag für das gesellschaftliche Wohlergehen zu leisten, macht die Bahá’í in den Augen der iranischen Regierung zu einer staatsgefährdenden Gruppe. In Deutschland hat die Bahá’í-Gemeinde seit 2013 den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) setzt im Rahmen einer Kampagne aktiv für die Befreiung der Bahá’í-Mütter und deren mit inhaftierten Kinder, sowie der anderen Bahá’í-Gefangenen ein. Die Bahá’í-Frauen sitzen ihre Strafe zusammen mit 70 anderen Frauen und Kindern in einem nur 50m² großen Raum ab. Die hygienischen Bedingungen im Gefängnis sind katastrophal. Deshalb sind Krankheiten an der Tagesordnung. Der GfbV-E-Mail Appell zur Freilassung der Bahá’í-Gefangenen richtet sich an den Bundespräsidenten Joachim Gauck. Hier finden Sie Näheres zur Kampagne “Freiheit für inhaftierte Bahá’i-Mütter und Kleinkinder in Iran!”.

Verfasst von: maxinehollur | 7. Mai 2013

Einsatz von chemischen Waffen im syrischen Bürgerkrieg


U.N. Menschenrechtsermittler meldeten nach umfassenden Untersuchungen, dass auf Seiten der Rebellen im syrischen Bürgerkrieg chemische Waffen mit dem Nervengift Sarin angewendet worden seien.

Carla Del Ponte, ehemalige Schweizer Staatsanwältin und Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof für die Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien und für den Völkermord in Ruanda, berichtete, dass es nach zahlreichen Befragungen von Flüchtlingen und Opfern in Nachbarstaaten Syriens keine stichhaltigen Beweise dafür gebe, dass Regierungstruppen chemische Waffen einsetzten, obwohl dies vielerorts vermutet werde. Den Rebellen könne man den Gebrauch von Giftgas jedoch nachweisen.

Sarin-Gas ist tödlicher als Senf- oder Chlorgas und ist eines der gefährlichsten Nervengifte.

Laut Luai al-Mekdad von der Freien Syrischen Armee (FSA) besitze die Opposition kein Sarin-Gas und wolle auch keines in ihren Besitz bringen.

Die Feststellung, dass im syrischen Bürgerkrieg chemische Waffen eingesetzt würden, gibt erneut Grund zur Forderung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dass keine Waffen an die extremistische Opposition in Syrien geliefert werden sollen. Vor allem die USA, aber auch Deutschland liebäugeln damit, die Opposition im Kampf gegen das Assad-Regime mit Waffen zu unterstützen. Russland, China und Iran stehen Baschar al-Assad und seiner Armee zur Seite und haben mehrfach Waffen nach Syrien geliefert. Wohin dies führen kann, dokumentiert der Einsatz von Giftgas.

In Syrien leiden die ethnischen und religiösen Minderheiten unter dem Bürgerkrieg, da sie immer wieder zwischen die Fronten kommen. Die Christen leiden unter Vertreibungen, Angriffen auf Kirchen und einer Alltagsdiskriminierung. Die Entführungen christlicher Geistlicher auf offener Straße zeigt, wie gefährlich die Situation der Christen in Syrien ist.

Weder die Opposition noch die syrische Armee dürfen mit Waffenlieferungen aus dem Ausland unterstützt werden!

Quellen:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/carla-del-ponte-syriens-rebellen-sollen-sarin-eingesetzt-haben-a-898243.html

http://warincontext.org/

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/naher-osten/syrien-del-ponte-wirft-rebellen-einsatz-von-giftgas-vor-12174238.html

Verfasst von: maxinehollur | 23. April 2013

Syrien: Zwei Bischöfe entführt


Nach einer Meldung der libanesischen Zeitung „Daily Star“ hat am gestrigen Montag, den 22. April 2013, eine bewaffnete Gruppe zwei syrische Bischöfe in der Nähe von Aleppo im Norden von Syrien entführt. Bei den Entführten handelt es sich um Ibrahim Hanna, Bischof der syrisch-orthodoxen Kirche von Aleppo und Bischof Boulos Yazigi von der griechisch-orthodoxen Kirche. Sie seien in einen Hinterhalt geraten, als sie auf dem Weg waren, in Al Mansura Verhandlungen zur Freilassung eines entführten Priesters zu führen. Der Fahrer, ein Diakon, wurde von den Entführern getötet. (Quelle: http://www.ankawa.com/forum/index.php/topic,660642.0.html)

Extremisten aus der Reihen der so genannten Freien Syrischen Armee (FSA) greifen immer wieder Christen an. Nach Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verlassen immer mehr Christen das Land. Die meisten von ihnen finden im benachbarten Libanon Zuflucht. Die Flüchtlinge werden in den christlichen libanesischen Gemeinden an der Mittelmeerküste im Norden des Landes untergebracht. Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) wurden in Syrien bisher über 70.000 Menschen getötet.  Mindestens eine Million Menschen sind in den Libanon, nach Jordanien, in die Türkei und in den Irak geflohen. Etwa fünf Millionen befinden sich im eigenen Land auf der Flucht und brauchen dringend Hilfe. Circa 300.000 der geschätzten 1,9 Millionen Christen in Syrien sind auf der Flucht, mindestens 1000 wurden bereits getötet. (Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2013/Die_Lage_der_Christen_in_Syrien.pdf)

Die GfbV hat seit Beginn der „syrischen Krise“ im März 2011 wiederholt an die deutsche Bundesregierung appelliert und Hilfe für alle Minderheiten in Syrien gefordert. Nach mehr als vierzig Jahren Diktatur haben Kurden, Assyro-Aramäer, Armenier, Drusen, Ismailiten, Christen und Yeziden, aber auch muslimische Araber eine bessere Zukunft verdient und nicht eine andere Diktatur, nämlich die der Islamisten. Die internationale Staatengemeinschaft darf nicht länger zusehen, wie die gesamte Zivilbevölkerung in Syrien unter einem schmutzigen Stellvertreterkrieg zwischen einer „schiitischen“ und einer „sunnitischen“ Allianz leidet.

Die GfbV fordert als langfristige politische Lösung für das neue Syrien Religions- und Meinungsfreiheit. Auch wäre ein föderativer Staatsaufbau zu begrüßen, weil er einer strukturellen Machtzentralisierung entgegenwirkt. Auf alle Fälle darf es aber nicht wieder vorkommen, dass Repräsentanten einer einzigen Bevölkerungsgruppe, wie momentan Baschar al-Assad und seine alawitischen Verbündeten, an die Macht kommen und über die multireligiöse und multiethnische Bevölkerung im Staat herrschen.

Mehr zur Situation der Christen in Syrien unter:
http://www.gfbv.de/land.php?id=46

Verfasst von: maxinehollur | 22. April 2013

Provinzwahlen im Irak von Gewalt überschattet


Im Vorfeld der Regionalwahlen im Irak ist es zu zahlreichen Anschlägen gekommen. Auch auf einige Wahllokale wurden Anschläge verübt. 14 der 8000 Kandidaten wurde bereits im Verlauf des Wahlkampfes Opfer von Attentaten und in zwei Provinzen fanden aus Sicherheitsgründen erst gar keine Wahlen statt. Im Irak waren knapp 14 Millionen Personen in zwölf der achtzehn Regierungsbezirke wahlberechtigt. In den Städten Bagdad und Basra war allerdings eine sehr geringe Wahlbeteiligung von ca. 35 % zu beobachten. Obwohl die Provinzwahlen keinen Einfluss auf die Regierung des Irak haben, ist ihr Ausgang jedoch richtungweisend für die Repräsentation von Minderheiten und können einen Trend für die Parlamentswahlen 2014 widerspiegeln.

Nur 9 der insgesamt 447 Verwaltungssitze sind religiösen oder ethnischen Minderheiten durch eine Quote zugeteilt. Von angemessenen Minderheitenrechten kann also nicht die Rede sein. Zudem sind sie massiv von Gewalt bedroht. Christen, Yeziden, Mandäer und andere Minderheiten im Irak sind Opfer der Machtspiele von Angehörigen der Mehrheitsgruppen. Lediglich in der nördlichen Provinz Kurdistan leben die Minderheiten relativ sicher. Dort  werden sie aber dennoch diskriminiert. Obwohl ihnen offiziell Religionsfreiheit zugesichert wird, werden Christen und Mandäer häufig entführt und hohe Lösegelder gefordert. Angriffe auf Läden, die von Angehörigen ethnischer oder religiöser Minderheiten betrieben werden, und eine stete Alltagsdiskriminierung sind auf der Tagesordnung.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) forderte bereits im Jahr 2008 eine Quote für ethnische und religiöse Minderheiten. Die Sitze in den Provinzräten müssen die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln. Vor allem für die Regionen, in denen Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und Armenier in größerer Zahl leben, wurde von der GfbV gefordert, dass diese Gruppen unabhängig von den Wahlergebnissen in allen Gremien vertreten sind.


Seit dem 11. April um 8 Uhr morgens findet im Dorf Gimri in Dagestan eine so genannte Säuberung statt. Es fing damit an, dass die 5.000 Dorfbewohner Schüsse hörten. Weder die Dorfverwaltung noch der Mullah waren vorgewarnt worden. Daher brach im Dorf Panik aus. Die Lehrer konnten ihre Schüler nicht beruhigen, die dachten, ein Krieg sei ausgebrochen. Frauen liefen zum Kindergarten und zur Schule, um ihre Kinder abzuholen. Mittlerweile wurde im Dorf geschossen. Die Operation wird gemeinsam von dagestanischen Zweig des russischen Geheimdienstes FSB, vom russischen FSB, von Truppen des Innenministeriums und von der Antiterroreinheit Dagestans durchgeführt. Gegen 14 Uhr am 11. April drangen Soldaten in Kampfuniformen, Panzer und mehr Bewaffnete ins Dorf ein. Mehrere ältere Menschen bekamen einen Herzinfarkt, einer einen Hirnschlag. Lies mehr …


Die Bundesregierung fliegt 36 Opfer des Bürgerkriegs in Syrien nach Deutschland, um sie in Bundeswehrkrankenhäusern medizinisch zu versorgen, teilt die Süddeutsche Zeitung mit. Die Verletzten werden von der Bundeswehr aus Jordanien nach Deutschland gebracht. Laut Außenminister Westerwelle hat diese Aktion auch die Absicht, die syrische Opposition zu unterstützen, die Westerwelle um Hilfe bat. Statt Waffen soll humanitäre Hilfe bereitgestellt werden. Zum Artikel der Süddeutschen Zeitung 

Pogrom - SyrienAuch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appellierte an die Bundesregierung, sich für eine Sonderrechtsvergabe von Visa vor allem für Verletzte aus Syrien einzusetzen. Diese Sonderregelungen sind auch von Nöten, um Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland den Nachzug zu ermöglichen. Bisher erhalten Familienangehörige auch dann kein Visum für Deutschland, wenn die hier lebenden Angehörigen die Übernahme der Kosten zusichern. Gerade Verletzten muss die Einreise ermöglicht werden, denn syrische Krankenhäuser sind zumeist sehr schlecht ausgestattet, nötige Medikamente und Geräte fehlen zum Teil gänzlich.

Rupert Neudeck, der Gründer der Hilfsorganisation Grünhelme, sagte im Rahmen eines Interviews mit dem Deutschlandfunk von Syrien aus, dass seitens der Bundesregierung viel mehr in Syrien hätte getan werden können. Bereits im November 2012 berichtete Neudeck in der Zeitschrift “bedrohte Völker – pogrom” der GfbV von seinen Erfahrungen in Syrien. Er teilte mit, dass weitere Hilfen dringend benötigt werden. Lebensmittel werden knapp, die Wirtschaft bricht zusammen und vor allem die Zivilbevölkerung leidet.

Um weitere Hilfen für die Opfer des Bürgerkriegs in Syrien bereitzustellen und Versehrte nach Deutschland zu bringen, ist es weiterhin wichtig, den GfbV-Appell an die Bundesregierung zu unterstützen. Wenn Sie helfen möchten, dann unterzeichnen Sie den Appell auf der Internetseite der GfbV! Dort können sie zudem weitere Informationen über den aktuellen Stand in Syrien erhalten.

Verfasst von: yvonnebangert | 5. April 2013

“Pen to Paper” – Neue Briefkampagne für Leonard Peltier


Mit großer Zuversicht startet das Leonard Peltier Defense Offense Committee (LPDOC) USA & Kanada mit einer neuen Kampagne. Präsident Obama soll den indianischen Bürgerrechtler, der 1977 in einem unstrittenen Prozess wegen Beihilfe zum Mord an zwei FBI-Beamten zu zwei Mal lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, begnadigen. Denn Leonard Peltier ist unschuldig.

Das Besondere an dieser Aktion: Gebeten wird um HAND-schriftliche Karten oder Briefe mit individuellen Appellen für die Begnadigung des indianischen Bürgerrechtlers. Appelle können das ganze Jahr 2013 über abgeschickt werden an die Adresse

Letters 4 Leonard * P. O. Box 4444 * Trego, MT * 59934 * USA

2014 werden alle Appelle gemeinsam im Rahmen einer Aktion übergeben werden. Lies mehr …

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