„Das fällt auf die SPD zurück!“, sagt ein empörtes GfbV-Mitglied nach einem Brief des Büros von Altbundeskanzler Gerhard Schröder am Telefon. Die GfbV und engagierte Mitglieder hatten ihn mit der Bitte angeschrieben, seine Kontakte in Russland für die Freilassung einer jungen Tschetschenin, die seit fünf Jahren unschuldig in russischer Haft sitzt, zu nutzen. Nun schrieb Schröder zurück, wir sollten uns an das Bundeskanzleramt wenden. „Das kann doch nicht sein, dass jemand, der in der SPD noch so viel Einfluss hat, engagierte Bürger so behandelt! Gerade im Wahljahr muss ich mich doch da fragen, wo die SPD eigentlich politisch steht“, empört sich der Anrufer weiter.
Und tatsächlich, wieso kann Schröder, den ja eine enge Freundschaft mit dem heutigen Ministerpräsidenten Wladimir Putin verbindet, eigentlich nicht mal diesen Fall vortragen? Ist das zu viel verlangt? Es geht nur um eine Person, er muss sich politisch gar nicht groß engagieren, sondern könnte auf der humanitären Schiene etwas für einen Menschen tun. Außerdem der Verweis ans Bundeskanzleramt. Als hätte Frau Merkel ganz im Gegensatz zu ihm sich nicht mit russischen Menschen- und Bürgerrechtler getroffen und sich in Sachen Menschenrechte auch in China und anderen Ländern viel klarer positioniert als er.
Um welchen Fall handelt es sich bei der unschuldigen Tschetschenin? Fünf endlos lange Jahre im russischen Frauengefängnis Nr. SCHX-385/13 hat Zara Murtazalieva schon hinter sich. Sie ist jetzt 26. Vier Jahre Haft stehen ihr noch bevor. Wie eine Terroristin muss sich die Studentin alle zwei Stunden zum Rapport melden. Sie hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Doch sie ist Tschetschenin und wollte in Moskau studieren. Der Geheimdienst verwanzte ihre Wohnung, die sie mit zwei russischen Freundinnen teilte, und filmte die Frauen wochenlang mit versteckter Kamera. Am 4. März 2004 wurde Zara Murtazalieva zur Polizei bestellt und festgenommen. Bei der Überprüfung ihrer Papiere hatte man ihr Plastiksprengstoff untergeschoben. Während der Verhöre sei sie gefoltert worden, klagte sie später ihrer Mutter. “Vorbereitung eines Verbrechens”, “Terrorismus” und “Besitz eines Sprengkörpers” lautete die Anklage. Ihr Prozess war eine Farce. In Russland gibt es keine unabhängige Justiz. Ihre beiden eingeschüchterten Freundinnen sagten gegen sie aus und es wurden fingierte Beweise vorgelegt – so wie in vielen anderen Unrechtsverfahren gegen Tschetschenen.
Eine Onlinekampagne für die Freilassung von Zara Murtazalieva ist auf der GfbV-Homepage www.gfbv.de geschaltet.




[...] Steinmeier der Kontinuität deutscher Außenpolitik verpflichtet fühlt (primär der von Gerhard Schröder!), hat die GfbV eine online-Kampagne gestartet, mit der er zum Handeln aufgerufen wird. Das wäre [...]
Von: Unterdrückung der tibetischen Kultur und Spiritualität « GfbV Berlin – der Blog am 25. Mai 2009
um 6:46 pm