Dublin 2 heisst ein Abkommen der Schengenstaaten, das Flüchtlingen besonders aus Tschetschenien das Leben schwer macht. Einmal über einen Staat eingereist, der dem Abkommen beigetreten ist, werden sie in diesen zurückgeschoben und müssen dort um Asyl kämpfen. Polen ist damit oft die erste und die letzte Station für Flüchtlinge aus Tschetschenien. Hier sind sie weder vor dem russischen Geheimdienst noch den so genannten Kadyrowzy sicher, den Schergen des tschetschenischen Präsidenten Kadyrow. Das arme Polen sieht sich nicht in der Lage, für die Flüchtlinge eine sozial und humanitär erträgliche Situation zu schaffen. Reiche Länder wie Deutschland oder in diesem Fall Österreich schieben trotzdem gnadenlos nach Polen ab. Folgender Fall wurde uns von der Organisation “Asyl in Not” übermittelt:

Letzte Woche wurden Herr und Frau D. nach Polen abgeschoben. Ein altes,
krankes tschetschenisches Ehepaar. Um der Verfolgung in ihrer Heimat zu
entgehen, waren sie über Polen nach Österreich geflüchtet, wo ihre drei
Söhne seit fünf Jahren als anerkannte Flüchtlinge leben und arbeiten.
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Tschetschenien beträgt 65 Jahre.
Herr D. ist 69 und leidet an Epilepsie; seine 61jährige Frau ist ebenfalls
schwer krank und schwach. Wie viel Zeit bleibt ihnen noch? In Österreich
lebten sie bei einem der Söhne in Bregenz, wurden im Kreis der Familie
gepflegt und betreut. Angehörige begleiteten sie zum Arzt, dolmetschten
für sie, unterstützten sie finanziell.
Das hat ihnen sehr geholfen, körperlich und vor allem seelisch; es ist
ihnen etwas besser gegangen. Drei Monate lang. Dann stand die Polizei in
Bregenz vor der Tür.
“Nicht zuständig”, hatte das Bundesasylamt entschieden. Wer über Polen
einreist, muß auch wieder nach Polen zurück. So steht es in der
“Dublin-Verordnung”. Das Asylamt fügt noch eine Portion Zynismus hinzu: In
Polen würden die D.’s bestimmt eine bessere medizinische Versorgung
bekommen, als sie die Angehörigen hier bieten können…
Die Söhne sind zufällig keine ausgebildeten Ärzte. Solche werden sich aber
für die Eltern auch in Polen schwer finden lassen.
Die D.’s waren nämlich schon einmal in Polen, 24 Stunden in einem
Flüchtlingslager. Beide berichten von menschenunwürdigen Zustände, beide
wollen unter keinen Umständen dorthin zurück, wo sie eine Nacht im Stehen,
ohne Nahrung und ohne Medikamente verbringen mussten.
Asyl in Not hat gegen den negativen Bescheid des Bundesasylamts Beschwerde
erhoben. Selbst die “Dublin-Verordnung” enthält eine “humanitäre Klausel”,
die es es jedem Mitgliedsstaat erlaubt, Familienangehörige
zusammenzuführen, auch wenn er nicht zuständig ist. So etwa, wenn “die
betroffene Person aufgrund einer schweren Krankheit, einer ernsthaften
Behinderung oder hohen Alters auf die Unterstützung einer anderen Person
angewiesen ist”.
All das trifft auf die D.’s zu. Unsere Einwände blieben ungehört. Der
Asylgerichtshof hat die Beschwerde nicht einmal abgewiesen; er hat einfach
gar nichts getan. Nicht einmal die “aufschiebende Wirkung” zuerkannt. Wenn
er das nicht binnen sieben Tagen tut, ist der Bescheid vollstreckbar.
Sonntag früh hat die Polizei Herrn und Frau D. aus der Wohnung ihres
Sohnes in Bregenz geholt. Man brachte sie zunächst nach Wien ins
Polizeigefängnis Rossauerlände. Sohn und Schwiegertochter fuhren ihnen
nach, saßen verzweifelt in unserem Büro, wir konnten nichts für sie tun.
Man hat Herrn und Frau D. nach Polen abgeschoben. Dort sind sie allein.




Es häufen sich Situationen, wo ich mich schäme, Österreicherin zu sein.
Von: Barbara Weißbacher am 28. November 2009
um 8:57 pm