Das britische Gericht in Westminster unter Richter Timothy Workman hat die Auslieferung des früheren bosnischen Präsidenten Ejup Ganic an Serbien am 27. Juli 2010 abgelehnt und die Vorwürfe wegen angeblicher Kriegsverbrechen gegen den 64-Jährigen als “politisch motiviert” bezeichnet. Ganic beschuldigte Serbien, es hätte das britische Rechtssystem ausgenutzt, um ihn 5 Jahre lang festzuhalten. Mit den Vorwürfen gegen seine Person, sollten seiner Meinung nach Kriegsverbrechen verschleiert werden, für die die serbische Seite verantwortlich ist. Die britische Geschäftsfrau Diana Jenkins, die zusammen mit Baroness Thatcher 300 000 £ für die Kaution bereitgestellt hatte, sprach von „einem Sieg für jeden, der daran arbeitet, die wahren Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen“. Vladimir Vukcevic, der serbische Ankläger, kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. (Quelle: Telegraph)
Am 1. März 2010 war der bosnische Politiker Ejup Ganic aufgrund eines serbischen Auslieferungsantrags wegen angeblicher Kriegsverbrechen auf dem Londoner Flughafen Heathrow festgenommen worden. Nach Stellung einer Kaution war Ganic bis auf Weiteres frei gekommen, durfte Großbritannien aber nicht verlassen.
Die GfbV hatte direkt nach der Festnahme von Ejup Ganic reagiert und eine Kampagne für seine Freilassung gestartet. Die serbische Justiz hatte Anfang 2009 gegen Ganic, seinen damaligen bosnisch-kroatischen Amtskollegen Stjepan Klujic und 17 andere bosnische Staatsbürger, darunter den serbischen Verteidiger der Stadt Sarajevo und Victor-Gollancz-Preisträger General Jovan Divijak, wegen angeblicher Kriegsverbrechen Haftbefehl erlassen. Ganic soll einer bosnischen Polizeieinheit am 3. Mai 1992 befohlen haben, auf einen sich aus der Stadt zurückziehenden Konvoi der damaligen Jugoslawischen Volksarmee (JNA) zu schießen, und damit gegen die Genfer Menschenrechtskonvention verstoßen haben (Dobrovoljacka Fall). Dabei sollen nach unterschiedlichen Angaben zwischen sieben und 42 Menschen getötet und bis zu 70 verletzt worden sein. Sowohl das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag (ICTY) als auch die Staatsanwaltschaft Bosnien-Herzegowinas konnten bei ihren Untersuchungen keinerlei Beweise für eine derartige Anklage feststellen.
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