Am 16. Oktober 2009 wurden Brahim Dahan, Ali-Salem Tamek und Ahmed Nasiri aufgrund ihres Besuchs in einem Flüchtlingslager den Sahauri festgenommen. Der Vorwurf lautete auf „Untergraben der Staatssicherheit und der gebietsmäßig Integrität Marokkos“. Seitdem sitzen die drei Menschenrechtler im Gefängnis. Am Samstag, den 24. Juni hat das Berufungsgericht Marokkos in Salé zum zweiten Mal ihren Antrag auf vorläufige Entlassung abgelehnt.
Im April 2010 hat die GfbV darüber berichtet, dass diese drei mutigen Menschenrechtler zusammen mit anderen politischen Häftlingen einen 41 Tage langen Hungerstreik durchgeführt haben. Mit dem Hungerstreik wollten sie bessere Haftbedingungen und ihre Freilassung durchsetzen. (Pressemitteilung 19.04.10)
Obwohl die vorläufige Entlassung nach dem Hungerstreik gestattet wurde, lehnt das Berufungsgericht diese immer noch ab.
Eine Ansammlung von Menschenrechtsverteidigern für die Sahauri fordert deswegen die Freilassung dieser drei Menschenrechtler sowie aller anderen Sahauri, die als politische Häftlinge in marokkanischen Gefängnissen festsitzen.
(Quelle: Sahara Press Service)




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